b) aa) Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Angeklagte den Zufluss der amerikanischen Militärrente in den Jahren 2002 bis 2005 nicht deklariert habe. Die Steuerpflichten werden auch bei internationalen wirtschaftlichen Beziehungen regelmässig durch nationales Steuerrecht begründet. Es sind die autonomen Steuerrechtsordnungen des Staates der Ansässigkeit und des Staates der wirtschaftlichen Betätigung, welche die Steuerpflichten anordnen, die sich bei wirtschaftlicher Beziehung zu einem andern Staat als jenem der Ansässigkeit ergeben (E. Höhn, Handbuch des Internationalen Steuerrechts der Schweiz, 2. Aufl. 1993, S. 47).