habe sicher nicht vorsätzlich gehandelt. Sie habe alles richtig machen wollen, jedoch das einschlägige DBA nicht gekannt. Als er davon erfahren habe, sei sofort gehandelt worden. Zusammen mit der Einreichung der Steuererklärung 2006 sei die Rente in einem separaten Brief deklariert worden. Es sei ihm klar gewesen, dass ein Nachsteuerverfahren eröffnet und eine Busse ausgesprochen werden würde. Später habe er noch mit dem Steuerkommissär telefoniert. Es liege eine Selbstanzeige vor. Es sei klar, dass die Rente bereits in den Jahren zuvor geflossen sei, da die Angeklagte in jenen Jahren kein Gehalt vom Militär bezogen habe. Früher hätten solche Schreiben für eine Selbstanzeige ausgereicht.