c) Der Vertreter der Angeklagten stellte den Antrag, es sei von einer Selbstanzeige auszugehen und die Busse auf einen Fünftel zu reduzieren, eventualiter sei ein ganz leichtes Verschulden anzunehmen und die Busse nach richterlichem Ermessen herabzusetzen. Als Steuerberater habe er während drei oder vier Jahren nichts von der amerikanischen Rente gewusst. Es gebe keine Hinterziehungsabsicht, die Angeklagte © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte