b) Der Ehemann der Angeklagten führte aus, dass er etwa Fr. 75'000.-- netto pro Jahr verdiene. Er habe gedacht, dass sie die Steuern korrekt deklariert hätten. Er sei 2002 in die Schweiz gekommen. Damals habe er der Quellensteuer unterstanden, seine Frau habe eine US-Rente bezogen und sei daneben noch selbständig erwerbstätig gewesen. Daher hätten sie einen Steuerberater konsultiert. Dieser habe gesagt, dass alles separat zu besteuern sei, die Rente in den USA und der Rest in der Schweiz. Nach Entdeckung des Fehlers hätten sie reinen Tisch machen wollen und den Vertreter damit beauftragt.