Diese fand am 15. Juni 2009 statt. Mit Strafbescheid vom 3. September 2009 wurde X wegen Steuerhinterziehung mit Fr. 12'590.-- gebüsst; zudem wurden ihr die Verfahrenskosten von Fr. 400.-- auferlegt. Mit Schreiben vom 25. September 2009 erhob sie Einsprache gegen den Strafbescheid. D.- Am 30. September 2009 überwies das kantonale Steueramt die Strafsache der Verwaltungsrekurskommission zur Beurteilung. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2009 gab der Abteilungspräsident der Angeklagten Gelegenheit, bis zum 26. Oktober 2009 Einsicht in die Akten zu nehmen und Anträge zur Ergänzung der Untersuchung zu stellen. Diese machte davon keinen Gebrauch.