ein Untersuchungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Es wurde eine Busse in der Höhe der einfachen Nachsteuer in Aussicht gestellt. Mit Schreiben vom 18. Mai 2009 nahm die Vertreterin der Steuerpflichtigen dazu Stellung. Sie machte geltend, es liege eine Selbstanzeige vor, weshalb die Strafsteuer auf einen Fünftel herabzusetzen sei. Mit Schreiben vom 28. Mai 2009 wurde das Untersuchungsverfahren abgeschlossen und die Erledigung mittels Strafbescheids angekündigt, wobei die Busse voraussichtlich auf die Hälfte der einfachen Nachsteuer reduziert werde. X erhielt nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie wünschte daraufhin eine persönliche Anhörung. Diese fand am 15. Juni 2009 statt.