Am 6. März 2009 wurde gegenüber Y und X die Nachsteuer für die Staats- und Gemeindesteuern 2002 bis 2005 im Umfang von Fr. 26'936.35 verfügt. Diese Veranlagung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. C.- Mit Schreiben vom 6. Mai 2009 leitete das kantonale Steueramt, Rechtsabteilung/ Strafen, wegen der nicht deklarierten Einkünfte in den Jahren 2002 bis 2005 gegen X © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte