Aufgrund dieser Faktoren wurde eine Nachsteuer für die Staats- und Gemeindesteuern 2002 bis 2006 samt Zinsen von Fr. 41'863.95 in Aussicht gestellt. Ferner wurde auf die Möglichkeit der späteren Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung und unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen auf die im Strafverfahren geltenden Parteirechte hingewiesen. In der Folge wurden auf entsprechende Einwendungen der Steuerpflichtigen einige Korrekturen vorgenommen (Besteuerung im Jahr 2002 erst ab Zuzug vom 23. September 2002, Wegfall des Jahres 2006). Am 6. März 2009 wurde gegenüber Y und X die Nachsteuer für die Staats- und Gemeindesteuern 2002 bis 2005 im Umfang von Fr. 26'936.35 verfügt.