B.- Nachdem sich auf entsprechende Nachfrage des kantonalen Steueramtes hin herausgestellt hatte, dass die amerikanische Rente bereits seit 2002 geflossen war, wurde mit Schreiben vom 4. Februar 2009 gegen X für die Steuerjahre 2002 bis 2006 ein Nachsteuerverfahren wegen ungenügender Deklaration von Einkünften eingeleitet und für jedes Steuerjahr jeweils ein Einkommen von Fr. 35'000.-- und kein Vermögen als Faktoren mitgeteilt.