In der Steuererklärung für die Staats- und Gemeindesteuern 2006 deklarierten Y und X ein steuerbares Einkommen von Fr. 102'710.-- und kein steuerbares Vermögen. In einem Begleitschreiben zur Steuererklärung 2006 vom 11. Juni 2007 teilte die Vertreterin der Steuerpflichtigen der Veranlagungsbehörde mit, dass unter Ziff. 3.2 eine Ruhegehaltsrente des amerikanischen Militärs deklariert worden sei, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika in der Schweiz steuerbar sei. Der in der Schweiz steuerbare Anteil betrage Fr. 35'913.--.