Zudem greift das Argument ins Leere, er habe die 4 ½-Zimmerwohnungen in A behalten, weil sie mit Fr. 800.-- günstig sei bzw. genauso viel kosten würde, wie eine Einzimmerwohnung. Nach der Stadtstatistik aktuell, Nr. 3 - Januar 2006, Wohnen in der Stadt St. Gallen, S. 26 (vgl. www.statistik.stadt.sg.ch neues Fenster, aufgesucht am 29. Juli 2010) kostet eine Einzimmerwohnung in A circa Fr. 500.--, was deutlich unter dem vom Rekurrenten angegebenem Mietzins liegt. Seine berufliche Tätigkeit sowie seine 4 ½ - Zimmerwohnung am Arbeitsort sprechen für eine enge Beziehung zu A. Beweismittel, die für eine besondere Beziehung zu B sprechen würden, liegen nicht vor.