In der Regel befindet sich der Wohnsitz eines Steuerpflichtigen am Arbeitsort oder an dem Ort, von dem aus er zur Arbeit geht. Dies trifft vorliegend auf die 4 ½- Zimmerwohnung (act. 2/1) in A zu, welche der Rekurrent während des ganzen Jahres 2008 bis heute zur Miete bewohnt. Für diese Wohnung bezahlt der Rekurrent nach eigenen Angaben einen Mietzins von Fr. 800.-- (act. 8/A6). Diese Wohnungsgrösse übertrifft aber die für einen Wochenaufenthalter übliche Wohnungsgrösse. Dabei ist es unbeachtlich, dass der Rekurrent die Wohnung zu einem Vorzugsmietzins von Fr. 800.-- monatlich mieten kann.