B sei der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung. Wegen seiner beruflichen Tätigkeit sei es ihm unmöglich, täglich nach B zurückzukehren. Die 4 ½- Zimmerwohnung in A habe er nicht gekündigt, weil eine Einzimmerwohnung genauso viel kosten würde. In der Gemeinde A fühle er sich weder wohl noch geborgen noch aufgenommen. Der Stil des Steueramtes behage ihm absolut nicht.