2.-a) Anfechtungsobjekt ist der Einspracheentscheid des kantonalen Steueramts vom 27. August 2009 betreffend die Feststellung der Steuerpflicht. Nach der Rechtsprechung zum interkantonalen Doppelbesteuerungsverbot im interkantonalen Recht ist die Frage, ob eine natürliche Person einer kantonalen Steuerhoheit unterworfen ist, in einem besonderen Vorverfahren zu entscheiden. Ein solcher Vorentscheid über eine streitige Steuerpflicht beziehungsweise eine © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte