Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht (vgl. VerwGE B 2006/167 vom 9. Mai 2007). Dafür, dass sich insbesondere die K.F. auch um weitere Steuerbelange der Beschwerdeführer kümmerte, bestehen keine Anhaltspunkte in den Akten. Auf der am 28. März 2008 ausgefüllten Steuererklärung 2006 wird für Rückfragen die G. Treuhand AG angeführt.