Die Veranlagungsbehörde liess diese Kosten nicht zum Abzug zu und legte am 31. März 2009 das steuerbare Einkommen für die direkte Bundessteuer 2006 auf Fr. 173'500.-- fest. Die gegen diese Veranlagung erhobene Einsprache wies das kantonale Steueramt am 2. September 2009 ab.