B.- Für 2006 deklarierten A.u.B. X.-Y. ein steuerbares Einkommen von Fr. 164'945.--. Bei den Liegenschaften standen den Einkünften aus Mietzinsen samt Nebenkosten und dem Eigenmietwert des selbst genutzten Grundstücks von zusammen Fr. 367'515.-- Schuldzinsen von Fr. 28'065.-- und Unterhalts- und Verwaltungskosten von Fr. 202'630.--, darin enthalten Verwaltungskosten von Fr. 36'000.--, gegenüber. Bei den übrigen Abzügen machten die Steuerpflichtigen sodann Kosten für Steuerberatung von Fr. 14'799.-- geltend. Die Veranlagungsbehörde liess diese Kosten nicht zum Abzug zu und legte am 31. März 2009 das steuerbare Einkommen für die direkte Bundessteuer 2006 auf Fr. 173'500.-- fest.