c) Nachdem das Konkursverfahren über den Angeklagten am 22. Mai 2008 wieder geschlossen wurde (ABl 2008 S. 2150), fällt die mit diesem Urteil ausgesprochene Busse nicht in die Konkursmasse, auch wenn sie das Steuerjahr 2007 betrifft. Der Angeklagte hat jedoch die Möglichkeit, beim Gemeindesteueramt Grabs um Stundung oder Erlass der Busse zu ersuchen (vgl. Art. 224 StG).