zudem wurden ihm die Verfahrenskosten von Fr. 200.-- auferlegt. Mit Schreiben vom 19. September 2009 erhob der Betroffene gegen den Strafbescheid Einsprache. D.- Am 24. September 2009 überwies das kantonale Steueramt die Strafsache der Verwaltungsrekurskommission zur Beurteilung. Am 25. September 2009 gab der Abteilungspräsident dem Angeklagten Gelegenheit, bis zum 16. Oktober 2009 Einsicht in die Akten zu nehmen und Anträge zur Ergänzung der Untersuchung zu stellen. Dieser machte davon keinen Gebrauch. E.- Am 15. Juli 2010 wurden die Parteien zur öffentlichen Verhandlung vorgeladen. Diese fand am 17. August 2010 statt.