C.- Mit Schreiben vom 20. August 2009 leitete das kantonale Steueramt, Rechtsabteilung/Strafen, aufgrund der nicht deklarierten Einkünfte in der Steuererklärung 2007 gegen X ein Untersuchungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ein und schloss es gleich wieder ab. Es wurde eine Erledigung mittels Strafbescheids und eine Busse in der Höhe der einfachen Nachsteuer in Aussicht gestellt. X liess sich dazu am 27. August 2009 vernehmen. Mit Strafbescheid vom 14. September 2009 wurde X wegen Steuerhinterziehung der Staats- und Gemeindesteuern 2007 mit Fr. 2'950.-- gebüsst; zudem wurden ihm die Verfahrenskosten von Fr. 200.-- auferlegt.