Ferner wurde auf die Möglichkeit einer späteren Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung hingewiesen. Am 3. Juli 2009 wurde gegenüber dem Ehepaar X-Y die Nachsteuer für die Staats- und Gemeindesteuern 2007 im Betrag von Fr. 3'095.-- (inkl. Zinsen) verfügt. Diese Veranlagung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.