aufgrund der von den Beschwerdeführern eingereichten Belege mindestens Kosten in dieser Höhe. Bereits die gesamten auf Fahrzeugen vorgenommenen Abschreibungen von Fr. 18'000.-- beziehen sich auf den VW Passat (act. 12/1). Auf eine Schlechterstellung der Beschwerdeführer wird jedoch in Übereinstimmung mit dem Antrag der Vorinstanz verzichtet.