bb) Als Konsequenz aus der Zuordnung eines Fahrzeugs zum Privatvermögen nahm die Vorinstanz eine ermessensweise Aufrechnung in der Höhe des hälftigen Fahrzeugaufwands inklusive Abschreibungen, also von Fr. 14'422.-- vor. Auch dieses Vorgehen ist nicht zu beanstanden. Auf den Personenwagen "VW Passat" entfallen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte