Mit ihrer zusätzlichen Stellungnahme machen die Beschwerdeführer im Wesentlichen geltend, aus den beiliegenden Belegen sei ersichtlich, dass mit dem Personenwagen seit der Anschaffung durchschnittlich 12'800 Kilometer pro Jahr gefahren worden sei. Mit dem Lieferwagen habe der Ehemann während der Periode vom November 2002 bis November 2006 jährlich rund 20'000 Kilometer zurückgelegt. In den Jahren 2007 und 2008 habe sich die durchschnittliche Kilometerleistung auf 10'000 pro Jahr reduziert. Diese reduzierte Fahrleistung ab dem Zeitpunkt, als der neue Personenwagen gekauft