Diese seien von der Vorinstanz im Steuerjahr 2006 akzeptiert worden. Anhand dieser Indizien und nach ihrem Willen zähle der Personenwagen zweifellos zum Geschäftsvermögen. Falls dem nicht gefolgt werden könne, sei zumindest die Anzahl der geschäftlich mit dem Personenwagen gefahrenen Kilometer zu erhöhen. Ihr Wohn- und Geschäftsort sei relativ abgelegen. Die tatsächlich gefahrenen Kilometer seien nicht mehr zu ermitteln. Es sei aber von mehr als 7'500 Kilometern auszugehen. Die Kosten pro gefahrenen Kilometer bei einem Personenwagen mit einem Anschaffungspreis von bis zu Fr. 52'000.-- würden rund Fr. 0.90 betragen.