gegen die Steuerpflichtigen ausgelegt werden. Die buchmässige Behandlung sei somit wiederlegt. Der hälftige Fahrzeugaufwand, also Fr. 14'422.--, wie auch die Hälfte der aktivierten Fahrzeuge von Fr. 26'000.--, also Fr. 13'000.--, würden ausgebucht. Gleichzeitig werde für gelegentliche geschäftliche Fahrten 2'000 Kilometer à Fr. 0.65.-- zum Abzug zugelassen.