O., S. 75 f.) zu orientieren, welches unter Anderem die Ermittlung des Privatanteils an Autokosten regelt. Dies setzt allerdings voraus, dass es sich beim betreffenden Fahrzeug um ein solches im Geschäftsvermögen handelt. cc) Als Geschäftsvermögen gelten nach Art. 18 Abs. 2 Satz 3 DBG alle Vermögenswerte, die ganz oder vorwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit dienen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte