Bei der Anerkennung nicht bzw. ungenügend belegter Aufwendungen steht der Veranlagungsbehörde ein Spielraum des Ermessens zu. Zur ermessensweisen Festlegung eines Privatanteils kann es im Einzelfall sachgemäss sein, sich an den Werten des Merkblattes N1/2007 über die Bewertung der Naturalbezüge und der privaten Unkostenanteile von Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhabern der Eidgenössischen Steuerverwaltung (vgl. StB 29 Nr. 3 in der Fassung vom 1. Januar 2007, nachfolgend: Merkblatt N1/2007; Weidmann/Gross­ mann/Zigerlig, a.a.O., S. 75 f.) zu orientieren, welches unter Anderem die Ermittlung des Privatanteils an Autokosten regelt.