2.- Umstritten ist der Fahrzeugaufwand der Einzelfirma des Ehemannes im Steuerjahr 2007. a) Von den steuerbaren Einkünften werden gemäss Art. 27 Abs. 1 DBG bei selbständiger Erwerbstätigkeit die geschäfts- und berufsmässig begründeten Kosten abgezogen. Da diese Bestimmung mit Art. 40 Abs. 1 des St. Galler Steuergesetzes (sGS 811.1, abgekürzt: StG) identisch ist, rechtfertigt es sich, zur Auslegung auch die Rechtsprechung und Literatur zum St. Galler Steuergesetz heranzuziehen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte