C.- Gegen den Einsprache-Entscheid erhoben X und Y durch ihre Vertreterin mit Eingabe vom 24. August 2009 Beschwerde bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Antrag, den von der Vorinstanz zusätzlich aufgerechneten Privatanteil für die Nutzung des Personenwagens über Fr. 4'915.-- zu streichen und das steuerbare Einkommen für die direkte Bundessteuer auf Fr. 99'300.-- festzulegen. Eventualiter sei der von der Einzelfirma zu tragende Kostenanteil am Personenwagen auf 7'500 © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte