Gegen die Veranlagung erhoben die Steuerpflichtigen am 8. April 2009 Einsprache. Am 28. April 2009 wurden sie vom kantonalen Steueramt aufgefordert, zusätzliche Unterlagen einzureichen. Die Steuerpflichtigen lehnten dies ab. Das kantonale Steueramt wies die Einsprache mit Entscheid vom 11. August 2009 ab. Es erhöhte das steuerbare Einkommen für die direkte Bundessteuer auf Fr. 106'700.--, indem es den Personenwagen dem Privatvermögen zuwies und die Hälfte des geltend gemachten Fahrzeugaufwands, also Fr. 14'422.--, aufrechnete. Gleichzeitig liess es für gelegentliche geschäftliche Fahrten Fr. 1'300.-- (2'000 Kilometer à Fr. 0.65) zum Abzug zu.