B.- In der Steuererklärung 2007 deklarierten X und Y ein steuerbares Einkommen von Fr. 102'331.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 665'500.--. Dabei wurden beide Fahrzeuge dem Geschäftsvermögen zugeordnet und in der Erfolgsrechnung der Einzelfirma des Ehemanns einen Fahrzeugaufwand von Fr. 28'844.-- (Fr. 10'844.15 Unterhalt und Fr. 18'000.-- Abschreibungen) ausgewiesen, wobei für Privatfahrten ein Privatanteil an den Unterhaltskosten von Fr. 4'700.-- ausgeschieden wurde. Die Veranlagungsbehörde nahm Korrekturen vor und veranlagte die Steuerpflichtigen für die direkte Bundessteuer 2007 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 103'100.--.