A.- X und Y wohnen im eigenen Einfamilienhaus in G. Der Ehemann ist selbständig erwerbstätig als Bauschlosser. Die Einzelfirma hat den Sitz am Wohnsitz des Ehepaars. Die Ehefrau ist Schulpräsidentin der Primarschule G. Das Ehepaar besitzt zwei Motorfahrzeuge: einen Lieferwagen "Hyundai", Kaufjahr 2002, und einen Personenwagen "VW Passat", Kaufjahr 2006.