Die Voraussetzung ist bei minderjährigen Kindern jedoch in aller Regel erfüllt, wenn sie unter der elterlichen Sorge des Steuerpflichtigen stehen. Es ist aber nicht erforderlich ist, dass die steuerpflichtige Person mit dem Kind im gleichen Haushalt zusammenlebt (vgl. Agner/Jung/Steinmann, Kommentar zum Gesetz über die direkte Bundessteuer, Zürich 1995, N 2 zu Art. 35 DBG; Richner/Frei/Kaufmann/ Meuter, Handkommentar DBG, 2. Aufl. 2009, N 25 ff. zu Art. 213 DBG).