Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, sGS 815.1; Art. 41 lit. h Ziff. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1, abgekürzt: VRP). Auf die Beschwerde ist einzutreten. 2.- Umstritten ist die Gewährung von Kinderabzügen für drei in Serbien lebende Kinder des Beschwerdeführers.