Ebenso war ihr bekannt, dass sich die dort erzielten Einkünfte der Angeschuldigten auf mindestens Fr. 18'943.-- beliefen. Ein vorsätzlicher Versuch, Steuern zu hinterziehen, kann deshalb höchstens für den Betrag von Fr. 12'628.-- (Fr. 31'571.-- abzüglich Fr. 18'943.--) vorliegen.