Die von der Anklagebehörde aufgerechneten, bei der Katholischen Kirchgemeinde E im Jahr 2007 erzielten Einkünfte hat die Angeschuldigte in der elektronischen Steuererklärung zutreffend – allerdings ohne den entsprechenden Lohnausweis beizulegen – mit Fr. 1'070.-- angegeben. Der Vorwurf, sie habe versucht, Einkünfte von Fr. 1'138.-- zu hinterziehen, erweist sich deshalb als unbegründet.