dass mit der Steuererklärung im Sinn von Art. 168 Abs. 2 StG das in Abs. 1 derselben Bestimmung genannte Formular gemeint ist. Weder im Steuergesetz noch in der Steuerverordnung wird die eTaxes-Quittung, die bei einer elektronischen Deklaration an Stelle des Formulars auszudrucken, zu unterzeichnen und einzureichen ist, mit der Steuererklärung im Sinn von Art. 168 Abs. 2 StG gleichgesetzt. In der Lehre wird diese Vorgehensweise als zumindest diskussionswürdig beurteilt (vgl. Beusch/Rohner, Möglichkeiten und Grenzen der elektronischen Einreichung von Steuererklärungen bei den direkten Steuern, in: Zeitschrift für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht 2006, Aufsatz Nr. 4, Ziff.