Die Angeschuldigte wohnte während 3 ½ Monaten in H (Zone 12) und arbeitete in dieser Zeit in E (Zone 10; 4 Monate Zone 10 und Lokalzone 12 Fr. 65.-- und Fr. 57.--; Fr. 488.--). Während 8 ½ Monaten wohnte sie in S (Zone 10) und arbeitete in E (Zone 10; 8 Monate Zone 10 Fr. 65.--; Fr. 520.--) sowie 5 Monate in U (Zone 12, 70, 71; 5 Monate zusätzlich 3 Zonen Fr. 97.--; Fr. 485.--; Ansätze 2009, vgl. www.ostwind.ch). Damit ergeben sich Berufskosten für den Weg zur Arbeit im Jahr 2007 von rund Fr. 1'500.--. Schliesslich ist die Höhe der Busse von Fr. 11'500.-- weder anhand des Strafbescheids noch anhand der vorangehenden Korrespondenz nachvollziehbar.