1.- Die Eintretensvoraussetzungen sind von Amtes wegen zu prüfen. Zu beurteilen ist der Strafbescheid des kantonalen Steueramtes vom 17. Juni 2009 wegen versuchter Steuerhinterziehung (Staats- und Gemeindesteuern 2007). Die Verwaltungsrekurskommission ist zur gerichtlichen Beurteilung zuständig. Die Angeschuldigte ist zur Erhebung der Einsprache befugt. Die Einsprache vom 17. Juli 2009 ist rechtzeitig erhoben worden. Die Eingabe erfüllt in formeller und inhaltlicher Hinsicht die gesetzlichen Anforderungen. Die Streitsache wurde dem Gericht am 20. Juli 2009 zusammen mit den Akten überwiesen. Der Strafbescheid gilt als Anklage (Art.