F.- Nach der mündlichen Verhandlung zog das Gericht die Steuerakten 2006 bei. Abklärungen bei der Schulgemeinde A ergaben am 29. März 2010, dass die Angeschuldigte bis im Dezember 2006 angestellt war und der im Januar 2007 ausbezahlte Lohn entgegen dem Vermerk im Lohnausweis nicht das Jahr 2007 betraf. Zu den zusätzlichen Unterlagen nahmen die Anklagebehörde am 13. April 2010 und der Verteidiger am 19. April 2010 Stellung. Letzterer liess sich am 22. April 2010 zur vorinstanzlichen Stellungnahme vernehmen. Erwägungen: