© Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte eine Differenz von lediglich Fr. 18'688.-- (Fr. 61'724.- abzüglich eingereichte Lohnausweise und Bestätigung der Arbeitslosenkasse Fr. 43'036.--). Im Schlusswort fügte die Angeschuldigte an, sie habe nicht absichtlich unvollständige Angaben gemacht. Frisch ab dem Lehrerseminar sei es wirklich nicht ihr erster Gedanke gewesen, Einkommen nicht zu deklarieren.