Sie habe nie die Absicht gehabt, Steuern zu hinterziehen, sondern sei ganz einfach mit dem Ausfüllen der Steuererklärung überfordert gewesen. Da der Steuerpflichtige die Steuererklärung persönlich unterzeichnen müsse, die Angeschuldigte jedoch lediglich die eTaxes-Quittung, auf der irgendwo ganz klein auch das steuerbare Einkommen aufgedruckt sei, unterschrieben habe, könne sie gar keinen Versuch einer Steuerhinterziehung begangen haben. Ohne amtliches Formular liege keine rechtsgenügende Deklaration vor. In der Wegleitung werde festgehalten, aus rechtlichen Gründen sei die unterzeichnete Original-Steuererklärung, in welche die Totalergebnisse zu übertragen seien, einzureichen.