Der Vertreter der Anklagebehörde hielt am Antrag fest. Dass – bei steigender Tendenz – rund ein Drittel der Steuerpflichtigen elektronisch deklariere, spreche dagegen, dass das Programm unüberblickbar sei. Die Bildschirmausdrucke (act. 19/1-5) belegten die Einfachheit und Übersichtlichkeit des Vorgehens. Von einer Primarlehrerin sei zu erwarten, dass sie ihre privaten Unterlagen "im Griff" habe, auch wenn sie zum ersten Mal selbst eine Steuererklärung ausfülle. Sie müsse den Umgang mit Computern gewohnt sein, werde heute doch ab der 1. Klasse am PC geschult.