E.- Am 10. März 2010 fand die öffentliche Verhandlung statt. Vor Gericht erklärte die unsicher wirkende Angeschuldigte auf Befragen, sie wohne in R und unterrichte mit einem Teilpensum von 40% in U und D. Monatlich verdiene sie netto Fr. 2'600.--. Sie habe ein 8 Monate altes Kind. Die Ausbildung habe sie im Sommer 2006 abgeschlossen. Anschliessend habe sie in E ein Berufspraktikum absolvieren können. Im Oktober 2006 habe sie in A zunächst zwei Wochen als Aushilfe unterrichtet. Die Anstellung sei bis Weihnachten verlängert worden. Ab Anfang 2007 sei sie wieder in E, zunächst in Stellvertretung, nachher in fester Anstellung, tätig gewesen.