Mit Strafbescheid vom 17. Juni 2009 wurde X mit Fr. 11'500.-- gebüsst. Zudem wurden ihr die Verfahrenskosten von Fr. 100.-- auferlegt. D.- Gegen den Strafbescheid erhob X mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 17. Juli 2009 Einsprache. Das kantonale Steueramt überwies die Strafsache am 20. Juli 2009 der Verwaltungsrekurskommission zur Beurteilung. Der Rechtsvertreter ergänzte die Einsprache am 28. August 2009. Die Anklagebehörde nahm am 3. September 2009 Stellung.