Sie habe die fehlenden Unterlagen nicht absichtlich vergessen, sondern einfach den Durchblick und das nötige Wissen nicht gehabt. Am 26. März 2009 schloss das kantonale Steueramt das Untersuchungsverfahren ab und hielt im Wesentlichen fest, Einkommensbestandteile von Fr. 40'219.-- seien nicht deklariert worden. Im Jahr 2007 seien weit mehr als die deklarierten Einkünfte von Fr. 21'505.-- zugeflossen. Es lägen keine Strafminderungsoder -erhöhungsgründe vor. Unter Einräumung der Möglichkeit zur Stellungnahme wurde eine Busse von Fr. 11'500.-- in Aussicht gestellt. Mit Strafbescheid vom 17. Juni 2009 wurde X mit Fr. 11'500.-- gebüsst.