C.- Das kantonale Steueramt leitete gegen X am 5. März 2009 ein Untersuchungsverfahren wegen im Jahr 2007 nicht deklarierter Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 31'571.-- (Schulgemeinde H; richtig: E), Fr. 4'922.-- (Schulgemeinde A) und Fr. 1'138.-- (Bruttoeinkünfte Katholische Kirchgemeinde E, Nettoeinkünfte: Fr. 1'070.--) sowie aus Arbeitslosentaggeldern von Fr. 2'588.-- ein. In der Stellungnahme vom 12. März 2009 brachte X vor, sie habe erstmals versucht, die Steuererklärung selbst auszufüllen. Sie habe die fehlenden Unterlagen nicht absichtlich vergessen, sondern einfach den Durchblick und das nötige Wissen nicht gehabt.