Im Veranlagungsverfahren hatte die Steuerbehörde am 25. August 2008 bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons S einen Auszug aus dem individuellen Konto von X für das Jahr 2007 (act. 4-II/6) angefordert und holte in der Folge von den Schulgemeinden E und A die für 2007 ausgestellten Lohnausweise über Fr. 31'571.-- und Fr. 4'922.-- ein (act. 4-II/7+8). Die Veranlagungsbehörde erhöhte die von X bereits eingetragenen Einkünfte von Fr. 22'575.-- um Fr. 39'149.-- (Fr. 31'571.-- Schulgemeinde E, Fr. 4'922.-- Schulgemeinde A, Fr. 2'588.-- Arbeitslosentaggelder und Fr. 68.-- Katholische Kirchgemeinde E [Differenz zwischen Brutto- und Nettolohn]) auf Fr. 61'724.--.