Die eTaxes-Quittung, die ein steuerbares Einkommen von Fr. 10'480.-- und kein steuerbares Vermögen auswies, unterzeichnete sie am 10. Oktober 2008. Die Quittung ging zusammen mit Lohnausweisen der Gemeinde U (Fr. 21'505.--) und der Schulgemeinde E (Fr. 18'943.--) und einer Bescheinigung der Arbeitslosenkasse des Kantons Y (Fr. 2'588.--) am 15. Oktober 2008 bei der Veranlagungsbehörde ein (act. 4-II/5, 9-11). Eine weitere, am 31. Oktober 2008 wegen Nichteinreichens der Steuererklärung 2007 verfügte Busse über Fr. 500.-- wurde auf Einsprache hin am 10. Dezember 2008 aufgehoben.